VEKEHRSRECHT
Wenn zwei sich streiten …
„Vor Gericht und auf hoher See …“ oder „Gerichte sprechen
Urteile und keine Gerechtigkeit“ sind häufig gehörte Beschwerden über die Behandlung …
Das Verkehrsrecht teilt sich genau genommen in die Unterbereiche Verkehrszivilrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Häufig treffen beide Bereiche aufeinander.
Zum Verkehrszivilrecht gehört die gesamte:
- Schadensabwicklung/Unfallregulierung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Reparaturkostenersatz
- Reparaturkostenübernahmeerklärungen durch die Versicherung
- Wertminderungsersatz
… unabhängig davon, ob ein Verkehrsunfall verschuldet, teilweise verschuldet oder unverschuldet ist.
Die Kanzlei hilft den Mandanten und regelt für sie den zwangsläufig – auch gerade bei unverschuldeten, unstreitigen Unfällen – immer entstehenden Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und kümmert sich um die Durchsetzung sämtlicher Ansprüche des Mandanten, bzw. um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Tätigkeit der Kanzlei erstreckt sich hierbei sowohl auf das außergerichtliche Verfahren als auch auf die gerichtliche Wahrnehmung der Mandanteninteressen.
Die Schuldfrage für das Entstehen eines Unfalls ist nicht nur zivilrechtlich von Bedeutung, sondern auch im Rahmen des ebenfalls zum Verkehrsrecht gehörenden Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht/Verkehrsstrafrecht.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht/Verkehrsstrafrecht regelt die staatliche Sanktion eines etwaigen Fehlverhaltens im Straßenverkehr. Hier geht es um:
- Fahrverbote
- Bußgelder
- Verwarnungsgelder
- Punkte im Verkehrszentralregister
Zu den Aufgaben der Kanzlei gehört die Prüfung von deren Rechtmäßigkeit und Abwehr zu Unrecht erhobener Vorwürfe gegen den Mandanten.